Sozialrecht

Aus dem Bereich des Sozialrechts bearbeiten wir schon seit 2005 eine Vielzahl von Mandaten zum Thema Arbeitslosengeld II, das umgangssprachlich als Hartz IV bekannt ist. Häufig wiederkehrende Probleme sind beispielsweise:

 

- Das Jobcenter lehnt den Antrag vollständig ab, zum Beispiel weil sie EU-Ausländer sind oder weil Sie erst Ihr Vermögen aufbrauchen sollen

 

- Sie sind selbständig tätig und sollen jetzt alle vorläufigen Leistungen zurückzahlen, weil Sie angeforderte Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht haben

 

- Die Miete für die Wohnung soll zu teuer sein und wird daher nicht in voller Höhe anerkannt

 

- Die Leistungen werden nachträglich aufgehoben und Sie sollen jetzt Geld für die Vergangenheit zurückzahlen

 

- Das Jobcenter hat Sie sanktioniert, weil Sie zu einem Meldetermin nicht erschienen sind oder weil Sie eine Maßnahme abgebrochen haben

 

- Sie sind umgezogen und haben keine Möbel, aber das Jobcenter gewährt Ihnen keine Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung.

 

- Obwohl alle Unterlagen vorliegen, hat das Jobcenter auch nach Wochen noch immer keinen Bescheid erlassen.

 

- Weil das Jobcenter zu lange brauchte, um Ihren Antrag zu bearbeiten, hatten Sie sich Geld geliehen und das Jobcenter rechnet Ihnen jetzt das Darlehen als Einkommen an.

 

 

Bei diesen und nahezu allen anderen Problemen im Zusammenhang mit dem Jobcenter steht Ihnen Fachanwalt Robert Bilic als kompetente Hlfe zur Seite. Dies trifft im Übrigen auch für Probleme aus dem Bereich der Sozialhilfe zu.

 

Ob wir Ihnen auch in den anderen Bereichen des Sozialrechts (etwa Arbeitslosengeld I, Rente oder Krankenkasse) helfen können, hängt vom Einzelfall ab.