Zur Senkung der Hemmschwelle gehört für uns auch Transparenz hinsichtlich der Kosten, die auf die Mandantin bzw. den Mandanten zukommen. Verbraucher zahlen für ein Erstberatungsgespräch in der Regel 50,00 €. Sofern wir höhere Kosten für die Beratung verlangen, wird die Höhe vorab verbindlich geregelt. Etwaige Folgekosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden in dem Erstberatungsgespräch erörtert. Gegebenenfalls kommt für Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (in Familiensache heißt diese Verfahrenskostenhilfe) in Betracht. Auch diese Möglichkeiten werden in dem Beratungsgespräch erörtert.

 

 

Informationen zu Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Berlin:

 

Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe